AGB

I. Allgemeines

1. Die AGB gelten für alle der Fotografin erteilten und durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Hinweise zu besonderen Bereichen wie z.B., TfP-Shooting sind aufgeführt.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

2.„Bilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, etc.).

3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials – analog oder digital – betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

II. Urheberrecht, Nutzungsrecht

1. Die Fotografin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.

4. Bei der Verwertung der Bilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

5. Die Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne Ausweis von Umsatzsteuer berechnet, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; Anfallende Nebenkosten – ausgenommen sind TfP-Shootings –  (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn diese gewünscht und vertraglich festgehalten sind.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.

4. Gutscheine und Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, sind bezüglich der Bildauffassung hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerisch-technischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie Reklamationen und/oder Mängelrügen ausgeschlossen. Innerhalb von TfP-Shootings agiert die Fotografin ausschließlich nach eigenem Ermessen.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene und vertraglich vereinbarte Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin verwahrt die Negative sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Büchern und sonstigen fotografischen Arbeiten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Bilder sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt und vertraglich vereinbart worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Bildbearbeitung

1. Jegliche Bearbeitungen von Bildern der Fotografin – einschließlich Instagram Filter und Effekte – und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet.

VIII. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes unbearbeitetes Bildmaterial. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke laut § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

2. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und Überlegung der technischen Verarbeitung weitergeben.

IX. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

3. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

4. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB sind gültig ab dem 01.10.2017.

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